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Teppichmatte §-Paragraphen-Stern - Erfolgssymbol als anwaltliches Werbemittel

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Teppich mit §-Paragraphen-Stern 

 

Ein klares Erfolgssymbol als unübersehbares Entree für Ihre Anwaltskanzlei, dass Ihren Mandanten zu Füssen liegt!
Das Entree eines jeden Büros ist auch eine Art persönlicher anwaltlicher Visitenkarte.Diese für den Eingangsbereich gestaltete exklusive Teppichmatte signalisiert Ihren Klientel, dass sie von Ihnen anwaltlich fachkompetent begleitet werden, denn hier wird Ihr Anwaltsberuf sichtbar gelebt. Speziell mit dem erfolgsbezogenen §-Symbol in Sternform ein ausdrucksvolles Willkommenssignal Ihrer Kanzlei. 

Anwaltliches Marketing und sein doppelter NutzenDieser Teppichläufer bietet zudem zu der-  im Mietvertrag oft enthaltenen- Einschränkung zur Fenster- oder Schilderwerbung eine gute Alternative, um auf den Eingang zu Ihrer Kanzlei unübersehbar hinzuweisen.

 

Ebenso ein besonderes Präsent für jede Kanzleieröffnung, Kanzleiverlegung oder sonstige anwaltliche Events.

 

Produktbeschreibung
Velours-Oberflächenstruktur mit vollflächigem Digitaldruck
Format: 115 x 85 cm, maschinenwaschbar bis 50° Celsius
Gummi-Trittrand
Material: High-Twist-Nylon Fasern
Gesamthöhe: 9 mm
Rutschfester Rücken aus 100 % Nitrilgummi
schwer entflammbar Klasse B1

Andere Motive gerne auf Anfrage unter:

info@jur-difference.de

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