Kanzleibewirtung mit §-Logo und "in dubio pro reo"
Diese Longdrinkgläser mit §-Logo und "in dubio pro reo" sind ein anwaltliches Statement zu Ihrem selbst gewählten strafrechtlichen Tätigkeitsschwerpunkt oder Fachanwaltschaft.
Dezent und dennoch auch für den Rechtslaien klar verständlich, wird auch bei der Mandantenbewirtung visuell nachhaltig auf Ihre besondere anwaltliche Kompetenz als Strafverteidiger verwiesen.
Präsent
Ein anwaltliches Marketingmittel, das Sie auch als Präsent für Ihre Mandanten aus privaten oder Unternehmerkreisen nach einer erfolgreichen Verteidigung verwenden können, da es unverwechsellbar mit Ihnen als Anwalt in Verbindung gebracht wird, ohne eine Eigenwerbung auszuweisen.
Insbesondere eine fehlende werbliche Zuordnung auf dem Glas führt zu Nachfragen bei diesem im gesellschaftlichen Alltag ungewöhnlichen §-Design. Und schon sind Sie im Gespräch und die Weiterempfehlung hat schon begonnen!
Vertrauen Sie unserer Erfahrung und probieren Sie es mit einem Satz dieser Gläser aus; die Investition ist überschaubar, die Erfahrung unbezahlbar.
Mit unseren flexiblen Leistungen können Sie auch Ihr eigenes Logo wählen. Wir beraten Sie gerne.
Bitte nehmen Sie gerne Kontakt auf unter:
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Produktbeschreibung:
Leonardo Becher klein Daily 300 ml einschließlich Lasergravur
massiver Eisvboden
Größe (B/H/T): 70/90/77 mm
Spülmaschinen geeignet