Blog - MietR & Wohnungseigentumsrecht
In diesem Blog werden bisher 5 Themensparten angeboten:
A. Mietschulden-Stundung in Corona-Krise & anwaltliches Marketing
B. Zusatz-Info zum anwaltlichen Marketing im Miet- und WohnungseigentumsR
I. anwaltliches Marketing mit anwaltlicher Vorsorge
C. Mietvertrag und Immobilienverkauf
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A. Mietschulden-Stundung in Corona-Krise & anwaltliches Marketing
Das Bundeskabinett hat am 23.3.2020 ein "Corona-Schutzgesetz" sowohl für Wohnungsmieter wie auch für gewerbliche Mieter auf den Weg gebracht, um bei Mietrückständen einen Kündigungssausspruch zu vermeiden. Demzufolge soll für die Zeit vom 1.4.2020 bis 30.9.2020 dem Mieter bei Mierückständen für drei Monate nicht gekündigt werden dürfen. Es entfällt aber nicht die Zahlungspflicht generell, sondern nur bis der Mieter, der durch die Corona-Krise in Not geraten ist, wieder zahlen kann.
Das dies bei Vermietern auf Widerstand stößt ist verständlich, da das Liquiditätsrisiko nur weitergegeben wird, denn die laufenden Kosten wie z.B. Heizkosten, Grundsteuer etc. muss der Vermieter ja weiterzahlen. Eine Differenzierung zwischen Kaltmiete und Nebenkosten wäre hier sicherlich ein Ansatz gewesen. Zudem wird die Schuldenlast ja nur zeitlich verschoben und wer bereits Mietrückstände einmal eingeklagt hat, kennt das Risiko der finanziellen Realisierung. Als Alternative wird derzeit ein Fonds für Mieter und Vermieter diskutiert, um MIetausfälle auf beiden Seiten kompensieren zu können. Da auch ein Positionspapier von allen beteiligten Interessenvertretern geplant ist, bleibt abzuwarten, ob es noch andere Lösungsansätze gibt.
Die Interessenvertretung der Mandanten hängt u.a. davon ab, ob überwiegend Vermieter oder Mieter zum Klientel zählen, so dass dem auch im Rahmen des anwaltlichen Marketings Rechnung zu tragen ist. Aber unabhängig davon ist die stetige aktuellle Information des Mandanten ein wesentliches anwaltliches Marketinginstrument, das mit themenbezogenen give aways im Mietrecht gut verstärkt werden kann.
B. Zusatz-Info zum anwaltlichen Marketing im Miet- und WohnungseigentumsR
Bitte schauen auf die Themen in der Aufklappnavigation unter den diversen Unterpunkte, die sich auch in vorstehender Gliederung widerspiegeln.
I. anwaltliches Marketing mit anwaltlicher Vorsorge
Der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht kann die divergierenden Interessen des Vermieters oder des Mieters vertreten. Welche Seite Sie vertreten möchten, ist bei der Mandatsakquise zu berücksichtigen. Ein auf die jeweilige Mandantschaft ausgerichtetes Akquisitionskonzept sowie ein Branchen orientiertes Empfehlungsmanagement hilft dem Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei der zielstrebigen Mandatsaquise sowie der der Mandantengewinnung. Denn dies dient in vielfältiger Weise der gezielten anwaltlichen Mandatsakquisition und schafft Vertrauen in Ihre Kompetenz. Das gewonnene Vertrauen ist die wichtigste Wertschöpfung des anwaltlichen Marke-tings. Nur die begeisterten Mandanten kommen als künftige Empfehlungsquelle in Betracht, mit denen Sie im Rahmen Ihres Empfehlungsmanagements aktiv rechnen können.
Zur Mandantenbindung und Ausdruck Ihrer Wertschätzung bieten wir Ihnen zur Akquisition -an der Praxis der Fachanwaltschaft orientierte- Produkte, die seit unserer Unternehmensgründung in 2015 nach bewährten sowie neuen Erfahrungen des rechtlichen Beratungsmarktes aktualisiert und gestaltet werden. Bei Mandaten, die mit einem Trauerfall verbunden sind, bieten wir Hilfestellungen auf unserem Blog Erbrecht an.
C. Mietvertrag und Immobilienverkauf