Blog -Gewerblicher Rechtsschutz
Dieser Blog ist derzeit in drei Sparten unterteilt:
A. Ergänzende Infos zum gewerblichen Rechtsschutz
I. anwaltliches Marketing mit anwaltlicher Vorsorge
B. Maklertätigkeit
I.Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst im deutschen Recht die gewerblichen Schutzrechte der einzelnen Gewerbetreibenden an immateriellen Gütern. Insbesondere das Patent-, Marken- und Designrecht, regelt Voraussetzung, Inhalt und Schranken der - dem Rechteinhaber zustehenden - Ausschließlichkeitsrechte.
Zum gewerblichen Rechtsschutz wird auch das Lauterkeitsrecht insoweit gezählt, als es im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) die gewerbliche Tätigkeit schützt. Das Urheberrecht wird nicht zu den gewerblichen Schutzrechten gezählt, da es den Schutz persönlicher geistiger Schöpfungen betrifft, die mehr dem künstlerischen als dem gewerblichen Bereich entstammen. Gewerbliche Schutz-rechte und das Urheberrecht werden unter dem Begriff des geistigen Eigentums zusammengefasst
Es ist hier eine besondere komplexe anwaltliche Aufgabe für Sie als Fachanwalt für gewerblichen Recht-schutz, diese rechtlichen Zusammenhänge Ihren Mandanten verständlich zu vermitteln.
Zur Mandantenbindung und Ausdruck Ihrer Wertschätzung bieten wir Ihnen -an der Praxis der Fachanwaltschaft orientierte- Produkte, die nach bewährten sowie neuen Erfahrungen des rechtlichen Beratungsmarktes aktualisiert und gestaltet werden. Zu unseren Leistungen zählt auch die ausführliche Beratung.
B. Maklertätigkeit