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Blog -Gewerblicher Rechtsschutz

Dieser Blog ist derzeit in drei Sparten unterteilt:

A. Ergänzende Infos zum gewerblichen Rechtsschutz

I.  anwaltliches Marketing mit anwaltlicher Vorsorge

B. Maklertätigkeit

I. Nachweistätigkeit des Maklers, § 652 BGB
 
C. Patentrecht
I. Themen der Rechtsprechung
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A. Ergänzende Infos zum gewerblichen Rechtsschutz

I.  anwaltliches Marketing mit anwaltlicher Vorsorge

I.Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst im deutschen Recht die gewerblichen Schutzrechte der einzelnen Gewerbetreibenden an immateriellen Gütern. Insbesondere das Patent-, Marken- und Designrechtregelt Voraussetzung, Inhalt und Schranken der - dem Rechteinhaber zustehenden - Ausschließlichkeitsrechte. 
Zum gewerblichen Rechtsschutz wird auch das Lauterkeitsrecht insoweit gezählt, als es im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) die gewerbliche Tätigkeit schützt. Das Urheberrecht wird nicht zu den gewerblichen Schutzrechten gezählt, da es den Schutz persönlicher geistiger Schöpfungen betrifft, die mehr dem künstlerischen als dem gewerblichen Bereich entstammen. Gewerbliche Schutz-rechte und das Urheberrecht werden unter dem Begriff des geistigen Eigentums zusammengefasst

Es ist hier eine besondere komplexe anwaltliche Aufgabe für Sie als Fachanwalt für gewerblichen Recht-schutz, diese rechtlichen Zusammenhänge Ihren Mandanten verständlich zu vermitteln. 

Zur Mandantenbindung und Ausdruck Ihrer Wertschätzung bieten wir Ihnen -an der Praxis der Fachanwaltschaft orientierte- Produkte, die nach bewährten sowie neuen Erfahrungen des rechtlichen Beratungsmarktes aktualisiert und gestaltet werden. Zu unseren Leistungen zählt auch die ausführliche Beratung. 

B. Maklertätigkeit

I. Nachweistätigkeit des Maklers, § 652 BGB
 
Der BGH hat am BGH Urteil vom 21.11.2018, Aktz I ZR 10/18, für die Nachweistätigkeit des vom Verkäufer beauftragten Maklers die Anforderungen an die sorgfältige Ausweisung des Kaufinteressenten konkretisiert. Es reicht gemäß dieser Entscheidung nicht aus, wenn der Makler nur die juristische Person als Käufer ausweist,  aber nicht auch deren Geschäftsführer benennt,  der dann als gleichzeitiger alleiniger Gesellschafter der Gmbh die Immobilie erwirbt. Die Rechtsprechung, die für den Käufermakler gilt,  sei nicht auf den Verkäufermakler übertragbar. Nach der dort gefestigten Rechtsprechung besteht ein Provisionsanspruch auch dann, wenn zwischen dem Maklerkunden und dem  Erwerber eine feste, auf Dauer angelegte familien- oder gesellschaftrechtliche Bindung besteht. Im vorliegenden Fall habe aber kein vom Maklerkunde verschiedenener Dritte das Geschäft abgeschlossen, sondern der Verkäufer selbst. Der Makler werde nicht für den Erfolg schlechthin honoriert,  sondern für den Arbeitserfolg. Dies habe der Makler für den tatsächlichen Käufer, den Gesellschafter,  im vorliegenden Fall nicht nachweisen können. 
 
 
C. Patentrecht
I. Themen der Rechtsprechung

Die BGH- sowie BPatG-Rechtsprechung aus 2017 -2019 weist  aktuelle Entscheidungen u. a. zur

- Äquivalenten Patentverletzung,

- Aufgabe und Auslegung,

- Schutzrechtsverwarnung,

-  Schadensermittlung,

- Vorbenutzung  sowie zu

Nichtigkeitsverfahren: Nichtigkeitsangriff: Verteidigung des Streitpatents aus und neue Entscheidungen zum Verfahrensrecht