Blog - Wettbewerbsrecht - Gesetzl. Entwicklungen und Urteile
A. anwaltliches Marketing mit anwaltlicher Vorsorge
I, Gesetzl. Entwicklungen und gerichtliche Entscheidungen
1. OLG Frankfurt Urteil vom 16.5 2019 Aktz 6 U 14/19
Werbung mit Bewertungen im Internet ist unzulässig, wenn auf die Bewertungen vom Betreiber Einfluss genommen wurde, da Online-Bewertungen Einfluss auf Entscheidungen weiterer Besucher nehmen können.
Mit Urteil vom 16.05.2019 hat das OLG Frankfurt entschieden, dass Werbung mit einer Gesamtbewer-tung irreführend ist, wenn in die Gesamtbewertung auch Einzelbewertungen eingeflossen sind, die sich als „Belohnung“ für die Teilnahme an einem Gewinnspiel darstellen.
Die Beklagte hatte in sozialen Netzwerken für die Teilnahme an einem Gewinnspiel geworben. Für ein Like des Posts oder die Bewertung der Webseite gab es ein Los. Diese Bewertungen flossen in die Gesamtbewertung ein, mit der das Unternehmen im Internet dann warb. Dagegen klagte ein Mitbe-werber. Die Bewertungen seien durch das Gewinnspiel „erkauft“ und die Werbung irreführend.
Die Klage hatte Erfolg. Äußerungen Dritter in der Werbung wirkten objektiver und würden daher oft höher bewertet als Aussagen des Unternehmens. Werbung mit solchen „bezahlten“ Bewertungen sei daher unzulässig. Eine Bewertung müsse daher frei und unabhängig erfolgen, so das OLG Frankfurt.