Blog - Baurecht- und Architektenrecht
Dieser Blog ist bisher in vier Sparten unterteilt:
A. Coronakrise in der Baubranche – anwaltliches Marketing durch stetige Information
B. Weitere Informationen zum anwaltlichen Marketing im Bau- und ArchitektenR
I. anwaltliches Marketing mit anwaltlicher Vorsorge
C. rechtliche Informationen
D. News vom Versicherungsmarkt
I. Berufshaftpflicht-Versicherungen für Architekten und Ingenieure
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A. Coronakrise in der Baubranche – anwaltliches Marketing durch stetige Information
Der Dax brach in der 12.KW 2020 auf fast 8000 Punkte ein vom vormaligen Allzeithöchststand bei fast 14.000 Punkten. Und auch die Baubranche wird vom Coronavirus erfasst. Die benötigten Materialien oder Geräte können nicht mehr geliefert werden oder es fehlt einfach das Personal, um Leistungen zu erbringen oder entgegen zunehmen. Seitdem die Weltgesundheitsorganisation die Coronakrise als Pandemie eingestuft hat, kann hier wohl von höherer Gewalt gesprochen werden. Höhere Gewalt (von lateinisch vis maior) liegt nach deutscher Rechtsprechung vor, wenn ein schadenverursachendes Ereignis von außen einwirkt, also seinen Grund nicht in der Natur der gefährdeten Sache hat (objektive Voraussetzung) und das Ereignis auch durch die äußerst zumutbare Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden kann (subjektive Voraussetzung). Mit anderen Worten ein Ereignis, welches keinem der Vertragsparteien zuzuordnen ist, sondern von außen auf die Lebensverhältnisse der Allgemeinheit oder einer unbestimmten Anzahl von Personen einwirkt und objektiv unverhersehbar ist. Die Rechtsfolgen höherer Gewalt hängen vom Einzelfall ab, so dass individuelle rechtliche Beratung angesagt ist. Es gibt also auch in solchen Krisensituationen mit entsprechender sachlicher Information und digitalen Kommunikationsmitteln die Möglichkeit, mit seinen Mandanten aktiv in Kontakt zu bleiben, um schnellstmöglich die Hilfe anzubieten, die Ruhe vermittelt und - unter Beachtung der reelen Fakten - ein Handeln nach Augenmaß ermögllicht.
Insbesondere in Zeiten der Fake-News sind die Informationen über seriöse Nachrichtenquellen besonders wichtig.
B. Weitere Informationen zum anwaltlichen Marketing im Bau- und Architektenrecht
I. anwaltliches Marketing mit anwaltlicher Vorsorge
Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht werden von Ihnen besondere Kenntnisse
in den Ihnen bekannten Rechtsgebieten gefordert:
Bauvertragsrecht,
Recht der Architekten und Ingenieure,
Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen,
Grundzüge des öffentlichen Baurechts,
Ihre juristische Beratung und anwaltliche Vertretung erfolgt daher insbesondere für:
• Generalunternehmer,
• Wohnungsbaugesellschaften,
• kommunale Auftraggeber,
• Architekten,
• Bauunternehmen,
• private Auftraggeber
Ihre Mandanten bzw. Ihr gewünschtes Klientel -auch unabhängig von einem konkreten Schadensfall- verständlich zu informieren, dient in vielfältiger Weise der gezielten anwaltlichen Mandatsakquisition und schafft Vertrauen in Ihre Kompetenz. Die wichtigste Wertschöpfung anwaltlichen Marketings.
Zur Mandantengewinnung und Ausdruck Ihrer Wertschätzung der Mandantschaft bieten wir Ihnen an der anwaltlichen Praxis orientierte Produkte, die immer wieder nach bewährten sowie neuen Erfahrungen des rechtlichen Beratungsmarktes aktualisiert werden. Denn nur die begeisterten Mandanten kommen als künftige Empfehlungsquelle in Betracht, mit denen Sie im Rahmen Ihres Empfehlungsmanagements aktiv rechnen können.
Gerne nehmen wir Ihre Wünsche oder Kritik dazu entgegen, damit wir Ihnen für Ihren anwaltlichen Alltag Ihre individuelle gewünschte Marketing-Unterstützung bieten können.
C. rechtliche Informationen
I. Nachweistätigkeit des Maklers, § 652 BGB