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Handschellen in Miniformat
Handschellen haben einen klaren Symbolcharakter im Strafrecht. Sie dienen zur Fesselung der Hände von Personen, die in polizelichen Gewahrsam genommen werden oder sich befinden. Sie bestehen aus zwei miteinander verbundenen Metallringen, welche um die Handgelenke gelegt werden. Die Sicherung findet bei modernen Varianten mittels Einrasten in einen Schließmechanismus statt, welche durch Schlüsseldrehung wieder entsperrt wird.
Hier kann die Schließvorrichtung der Handschellen einfach mechanisch ohne Schlüssel wieder geöffnet werden, denn sie sind in so einem kleinen Miniformat, dass sie nicht um ein Hangelenk, ja kaum um einen Finger passen. Vielmehr sind sie für das anwaltliche Marketing bei Kanzleiveranstaltungen von Strafrechtskanzleien, Verkehrsrechtskanzleien oder Versicherungsrechtlich ausgerichtete Kanzleien gedacht. Die kleinen Handschellen können mit einer Visitenkarte oder einem anderen give away wie den hier angebotenen §-Fruchtgummis verbunden werden, um eine besonders authetische Kanzleiwerbung zu erzielen. Die kleinen Handschellen im Miniformat sind so eine besonders ausgefallene und damit nachhaltige Erinnerungsstütze, um speziell an Ihre Kanzlei erinnern. Anwaltliches Marketing mit haptischen Werbemitteln für den Anwalt.
Auch für einen geschenkten Hotelaufenthalt im Krimihotel in Hillesheim oder im Knasthotel in Roermond
sind diese Mini-Handschellen eine nette Beigabe zum Gutschein oder zur Einladung.
Produktbeschreibung:
silber Metall
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