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+ Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Straßentransports ein- schließlich des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Transportversicherungsbedingungen + Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Transport zu Wasser, in der Luft und auf der Schiene + Recht des multimodalen Transports + Recht des Gefahrguttransports, einschließlich diesbezüglicher Straf- und Bußgeldvorschriften + Speditionsversicherungsrecht + Internationales Privatrecht + Zollrecht und Zollabwicklung im grenzüberschreitenden Verkehr sowie Verkehrsteuern + Besonderheiten der Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit
=> Das Personenbeförderungsrecht gehört nach einer Entscheidung des BGH nicht zu den Fällen, die für die erforderlichen praktischen Erfahrungen eines Fachanwaltes für Transport- und Speditionsrecht angerechnet werden können, da der Kernbereich dieser Fachanwaltschaft der Gütertransport ist. Das Personenbeförderungsrecht ist stattdessen dem Zuständigkeitsbereich des >Fachanwalt für Verkehrsrecht <zugeordnet.
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