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Werbeideen zur Mandantenakquisition im Sozialrecht
Das Sozialrecht ist ein Teilbereich des Verwaltungsrechts und damit des öffentlichen Rechts. Als solches ist es gekennzeichnet durch Unter- und Überordnung von Staat und Bürger als Antragsteller, Leistungsempfänger oder Sozialversichertem. Der alles beherrschende Grundsatz des Sozialrechts ist die Sozialstaatlichkeit, Art. 20 GG. Aus dem Sozialstaats- prinzip ergibt sich, dass der Staat ein System der sozialen Sicherheit gewähren muss. Die Kommunikation mit den Mandanten als Fachanwalt für Sozialrecht zu fördern sowie seine Beratung zum Arbeitslosengeld, Kinder- oder Elterngeld, Schwerbehindertenrecht, Kinder- und Jugendhilfe, Grundsicherung, Sozialhilfe, BAföG, Rente, Unfallversicherung, ist Ziel der hier angebotenen Leistungen und Werbemittel zum anwaltlichen Marketing zur Mandantengewinnung und Mandantenbindung.
Mit unseren flexiblen Leistungen können Sie wählen, ob Sie eine Veredelung oder individuelle Anfertigungen wünschen. Zu unseren Leistungen zählt auch die ausführliche Beratung.